Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 12.02.2025

§1 Allgemeines

1.
Die Marke „klinische forschung kiel“ gehört Herr Rainer Görldt, Inhaber der klinischen forschung kiel mit Sitz in der Wilhelm-Lehmann-Straße 9e in 24340 Eckernförde.

2.
Jede Vereinbarung erfolgen per Textform (Brief, E-Mail, Fax).

3.
Das Angebot richtet sich vorrangig an Geschäftskunden (Unternehmen, Kliniken, Arztpraxen, Forschungseinrichtungen sowie freiberuflich Tätige), nachfolgend als „Unternehmen“ bezeichnet, da es sich um eine geschäftliche und wissenschaftliche Dienstleistung handelt.

Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit und auf eigene Rechnung das o. g. Angebot nutzen, sind „VerbraucherInnen “.

4.
Vertragspartner sind auf der einen Seite die klinische forschung kiel (nachfolgend „Anbieter“ genannt) sowie auf der anderen Seite die Person, in dessen Namen das Anmeldeformular online ausgefüllt und abgeschickt wurde bzw. die das Anmeldeformular unterschrieben hat.

Ist ein Unternehmen als Rechnungsempfänger angegeben, stellen der/die TeilnehmerIn (s. §5) sicher, dass er/sie in Vertretung bzw. Vollmacht des Unternehmens handelt. In diesem Fall ist das Unternehmen der Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Ist dies nicht der Fall, dann haftet der/die TeilnehmerIn für die Vertragserfüllung.

5.
Personen, die sich zu einer Veranstaltung anmelden bzw. angemeldet werden, werden im Rahmen dieser AGB als „TeilnehmerIn“ bezeichnet.

6.
„Veranstaltungen“ werden alle Arten von angebotenen Fortbildungsveranstaltungen wie z.B. Trainings, Kurse, (Inhouse-)Schulungen,  Seminare und Workshops, aber auch Webinare und Online-Trainings in dieser AGB genannt. Nur im Einzelfall werden die konkreten Begriffe verwendet.

Die einzelnen Veranstaltungen lassen sich in vier Gruppen einordnen:

  1. Webinare: Video- Live-Schulungen über Internet, die vom Anbieter organisiert werden und zu welchen sich die TeilnehmerInnen anmelden. Bei Exklusiv- bzw. geschlossenen Webinaren werden die Veranstaltungen vom Kunden organisiert.
  2. Online-Kurse: Sind Kurse im Videoformat, die auf einer Online-Plattform zu bestimmten Themen angeboten und vom Anbieter gestellt werden. Die TeilnehmerInnen können sich hierfür kostenplfichtig anmelden.
  3. Präsenzschulungen: Sind Präsenzveranstaltungen an einem bestimmten Verantsaltungsort, die vom Anbieter organisiert werden und zu welchen sich die TeilnehmerInnen anmelden. Die TeilnehmerInnen reisen zum Veranstaltungsort an.
  4. Inhouse-Schulungen: Präsenzveranstaltungen, die in den Räumen des Kunden durchgeführt und vom Kunden organisiert werden. Der Kunde meldet alle Teilnehmer an. Der/die DozentIn reist zum Veranstaltungsort.

7.
Es gilt deutsches Recht.

§2 Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung

1.
Die Ankündigung von Kursangeboten des Veranstalters ist unverbindlich.

2.
Die Anmeldung erfolgt durch das Senden des pdf-Anmeldeformulars per E-Mail, Fax oder Post. Nach schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter wird diese Anmeldung verbindlich.

3.
Soweit eine Anmeldung so kurzfristig erfolgt, dass eine Anmeldebestätigung per E-Mail nicht mehr versendet werden kann, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung zum Kurs/zur Veranstaltung gegenüber dem/der Teilnehmer/-in in anderer geeigneter Weise bestätigt wird.

4.
Mit Abschluss des Vertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen dem Veranstalter und dem/der TeilnehmerIn begründet. Insbesondere erkennt der/die Teilnehmer/-in diese AGB ausdrücklich an.

5.
Die Bearbeitung der Anmeldungen werden nach Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

6.
Ist der/die Teilnehmer/-in verhindert, so kann ein/e VertreterIn anstelle der Teilnehmerin/des Teilnehmers die Veranstaltung besuchen.

§3 Zahlungsbedingungen

1.
Die Höhe der Veranstaltungsgebühren ist den jeweiligen Kursinformationen zu entnehmen.

2.
Der/Die Teilnehmer/-in erhält von dem Veranstalter eine Zahlungsaufforderung über das jeweils zu bezahlende Kursentgelt. Das Kursentgelt ist erst nach Erhalt dieser Zahlungsaufforderung zu bezahlen. Die Zahlungsaufforderung ergeht unmittelbar nach der Anmeldung an den/die TeilnehmerIn.

3.
Das Kursentgelt ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung nach Erhalt der Zahlungsaufforderung auf das dort angegebene Konto der Veranstalterin zu überweisen. Soweit diese Frist aufgrund einer kurzfristigen Anmeldung nicht eingehalten werden kann, ist der Betrag sofort nach Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig.

4.
Der/die KundIn/Teilnehmende gibt auf dem Anmeldeformular die zu verwendende Rechnungsadresse (z. B. der Klinik) an. Diese/r hat sich im Vorfeld, z. B. bei seinem/ihrem Arbeitgeber, über die jeweiligen Zahlungsprozesse und -zeiträume zu informieren. Bei einer späteren Rechnungsänderung behält sich der Anbieter vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Bereits eingegangene Zahlungen werden nicht erstattet, auch wenn dies vom Kunden aufgrund seiner Zahlungsprozesse nachträglich verlangt wird.

5.
Die Rechnung wird per E-Mail an den/die KundIn/Teilnehmenden bzw. an eine im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse versandt. Dieser ist für die Weiterleitung an die zuständigen Stellen verantwortlich.

6.
Zahlungsverzögerungen, die aufgrund interner Zahlungsprozesse beim Kunden entstehen, verlängern nicht das Zahlungsziel.

7.
Im Fall eines Zahlungsverzugs behält sich die Veranstalterin vor, den/die Teilnehmer/-in von der Kursteilnahme auszuschließen bzw. die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung und/oder des Prüfungszeugnisses bis zur vollständigen Begleichung des Kursentgeltes zu verweigern.

8.
Der Veranstalter kann eine individuelle Ratenzahlungsvereinbarung mit dem/der TeilnehmerIn schließen. Die Ratenzahlungsvereinbarung wird in einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem/der TeilnehmerIn getroffen.

§4 Durchführung der Veranstaltungen und Organisatorisches

  1. Die Durchführung und der Inhalt des Kurses/der Veranstaltung richten sich nach der Leistungsbeschreibung, die sich aus dem bei Anmeldung gültigen Kurs-/Veranstaltungsprogramm ergibt. Der Inhalt der Kurse richtet sich nach den den Vorgaben der Bundesärztekammer.
  2. Ein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozentin/Dozenten durchgeführt wird, besteht nicht. Auch wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer/eines bestimmten Dozentin/Dozenten angekündigt wurde. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass die jeweiligen DozentInnen entsprechend qualifiziert sind, um die Lerninhalte in ausreichender Weise zu vermitteln.
  3. Die im Rahmen der Fortbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
  4. Der Veranstalter kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
  5. Orgnisatorische Änderungen berechtigen die Teilnehmenden nicht zu einem Rücktritt des Vertrags.
  6. Nähere Informationen und Zugangsberechtigungen zu Online-Veranstaltungen erhalten die Teilnehmenden zu einem angemessenen Zeitpunkt:
    1. Bei Webinaren erhalten die TeilnehmerInnen ca. eine Woche, spätestens  am Tag vor Beginn der Veranstaltung die Zugangsdaten zum Portal (z. B. Zoom). Bei kurzfristiger Anmeldung erfolgt dies direkt nach Anmeldebestätigung. Dies gilt auch für die Schulungsunterlagen, die per Email zugesendet werden.
    2. Bei Onlinekursen erhalten die TeilnehmerInnen direkt nach Zahlungsabwicklung die Zugangsdaten zum Onlineportal des jeweiligen gebuchten Kurses.
    3. Bei Präsenzschulungen erhalten die TeilnehmerInnen spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn weitere Informationen zum genauen Veranstaltungsort. Bei kurzfristiger Anmeldung erfolgt dies direkt nach Anmeldebestätigung.
    4. Bei Inhouse-Schulungen teilt der/die KundeIn dem Anbieter bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Anzahl sowie die Namen der Teilnehmenden mit. Bei später angemeldeten bzw. unangemeldeten Personen (mit Ausnahme von Ersatzteilnehmende) kann die Teilnahme an der Veranstaltung bzw. die Zusendung der Schulungsunterlagen nicht garantiert werden. Bei Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl wird für jeden zusätzlichen Teilnehmenden eine vereinbarte Zusatzgebühr berechnet.

§5 Veranstaltungsort

  1. Präsenzschulungen finden in Businesscentern bzw. sonstigen Einrichtungen mit geeigneten Schulungsräumen statt. Während der Veranstaltung ist für Getränke gesorgt. Der genaue Schulungsort wird vom Anbieter spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. Bei kurzfristigen Anmeldungen wird der/ die Teilnehmende kurzfristig informiert.
  2. Bei Inhouse-Schulungen stellt der/die KundIn geeignete Schulungsräume inkl. der vereinbarten Medientechnik und optional ein Verpflegung/Getränke zur Verfügung. Der/die KundIn informiert die TeilnehmerInnen und den Anbieter mindestens 14 Tage vor Schulungsbeginn über den genauen Veranstaltungsort und –beginn.
  3. Inhouse-Schulungen können nach Vereinbarung auch als Live-Webinar erfolgen. Der Kunde stellt sicher, dass alle Teilnehmenden die technischen Voraussetzungen erfüllen (Internetzugang, PC/Smartphone etc.), um an dem Webinar teilnehmen zu können.

§6 Rücktrittsregelung, Widerrufsrecht

Rücktritt durch den/die KundIn (Unternehmen): UnternehmenskundInnen wird abhängig von der Veranstaltung folgendes Rücktrittsrecht gewährt.

  1. Webinare:
    1. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
    2. Später bzw. bei Nichtteilnahme: 100% der Veranstaltungsgebühren
  2. Online-Kurse: Innerhalb von 24 Stunden nach Anmeldung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung, soweit kein Kurs in Anspruch genommen oder begonnen wurde.
  3. Offene Schulungen:
    1. Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
    2. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungsgebühren
    3. Später bzw. bei Nichtteilnahme: 100% der Veranstaltungsgebühren
  4. Inhouse-Schulungen:
    1. Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Grundpauschale von 100 € (zzgl. MwSt.) sowie bereits entstandene Reisekosten des Dozenten (gegen Beleg)
    2. Bis7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungsgebühren
    3. Später bzw. bei Nichtdurchführbarkeit: 100% der Veranstaltungsgebühren
  5. Bei Inhouse-Schulungen besteht für angemeldete, jedoch nicht teilnehmende Personen kein Anrecht auf Erstattung der vereinbarten Zusatzgebühren für weitere Teilnehmende. Auf Wunsch können die Schulungsunterlagen für diese weiteren Teilnehmenden, jedoch nicht das Teilnahmezertifikat, ausgehändigt werden. Der Rücktritt ist dem Anbieter rechtzeitig per E-Mail mitzuteilen.
  6. Widerruf bei Verbraucherverträgen: Der Widerruf ist dem Anbieter rechtzeitig per E-Mail mitzuteilen.Verbrauchern wird abhängig von der Veranstaltung folgendes Widerrufsrecht gewährt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist bzw. bei Nichtteilnahme ist kein kostenfreier Widerruf möglich und es werden 100 % der Veranstaltungsgebühren fällig.
    1. Der Verbraucher kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen, d. h. von dem geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
    2. Bei Webinaren endet das Widerrufsrecht mit dem Beginn der Vertragserfüllung des Anbieters, d. h. mit der Bereitstellung der Schulungsunterlagen / Einwahllinks. Dies geschieht in der Regel ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als drei Wochen bis Veranstaltungsbeginn) ist dies innerhalb der 14-Tage-Frist. Der Verbraucher stimmt der verkürzten Widerrufsfrist zu, nachdem dieser vom Anbieter darauf hingewiesen worden ist.
    3. Bei Online-Kursen endet das Widerrufsrecht nach 24h nach der Anmeldung.
    4. Rücktritt durch den Anbieter: Der Anbieter kann bis 14 Tage und bei Inhouse-Schulungen bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn von dem geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten und die Veranstaltung absagen. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden erstattet. Sonstige Kosten der Kunden bzw. der Teilnehmenden (z.B. Reisekosten) werden nicht ersetzt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§7 Nichtzustandekommen bzw. Ausfall einer Veranstaltung

  1. Der Anbieter kann eine Veranstaltung ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn absagen. Der Teilnehmende bzw. Kunde/In kann in diesem Fall kostenfrei einen Ersatztermin wählen bzw. zurücktreten, Stornierungsgebühren fallen nicht an. Sonstige Kosten der Teilnehmenden (z.B. Reisekosten) werden nicht ersetzt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Bei kurzfristigem Ausfall aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt bzw. sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht für die Teilnehmenden bzw. Kunden keinerlei Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die Teilnehmende bzw. Kunde/Kundin kann in diesem Fall kostenfrei einen Ersatztermin wählen bzw. zurücktreten. Sonstige Kosten der Teilnehmenden (z.B. Reisekosten) werden nicht ersetzt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§8 Erfolgreiche Veranstaltungsteilnahme

  1. Eine erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung setzt voraus, dass der/die Teilnehmende die gesamte Zeit anwesend war (min. 80%) und die Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolviert hat.
  2. Sollte eine Teilnehmende die Fortbildungsveranstaltung vorzeitig bzw. mehrmalig verlassen und daher an weniger als 80% der Fortbildungsveranstaltung teilgenommen und/oder. die Lernerfolgskontrolle nicht erfolgreich absolviert haben, kann eine Teilnahmebestätigung (Zertifikat) nicht vergeben werden. In diesem Fall wird die Veranstaltungsgebühr nicht ersetzt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dem Teilnehmer steht es jedoch frei, die fehlenden Inhalte bei einer anderen Veranstaltung des Anbieters innerhalb von drei Monaten kostenfrei nachzuholen.

§9 Teilnahmebestätigung (Zertifikat)

Jede Teilnehmende erhält nach erfolgreicher Teilnahme an der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung (Zertifikat). Diese kann zum Nachweis der Qualifikation als Hauptprüfer, Prüfer, Stellvertreter bzw. Mitglied des Prüfteams bei Sponsoren und Ethikkommissionen verwendet werden. Sollte, z. B. aufgrund einer kurzfristigen Anmeldung, die Zahlung der Veranstaltungsgebühren nicht vor der Veranstaltung erfolgt sein, wird die Teilnahmebestätigung (Zertifikat) erst nach Zahlungseingang an den Teilnehmenden verschickt.

§10 Veranstaltungsinhalte, Anerkennung bei den Ethikkommissionen, CME-Punkte

  1. Die Veranstaltungen werden inhaltlich, didaktisch und methodisch nach hohen Qualitätsstandards durchgeführt. Die Dozenten verfügen über langjährige Erfahrung bei der Durchführung klinischer Studien, des klinischen Alltags, kennen die aktuellen Regularien (z.B. Deklaration von Helsinki, ICH-GCP (R2 und R3), AMG, EU-Verordnungen, DIN EN ISO 14155:2020, MPDG) .Die Inhalte der Prüfarztkurse (Grundlagenkurs, Aufbaukurs, Intensivkurs, Refresherkurs, MPDG-Ergänzungskurse) sind eng an die jeweilig aktuellen Empfehlungen der Bundesärztekammer angelehnt. In vielen Punkten gehen die vermittelten Inhalte weit darüber hinaus.
  2. Die Prüfarztkurse des Anbieters werden von den deutschen Ethikkommissionen als Qualifizierungsnachweis zur Teilnahme an einer klinischen Prüfung anerkannt.
  3. Für die Prüfarztkurse müssen vom Anbieter keine CME-Fortbildungspunkte bei den Ärztekammern beantragt werden. Wenn die Anmeldung einzelner Kurse bei der zuständigen Ärztekammer erfolgt, so ist das freiwillig und ohne Anspruch seitens der Teilnehmenden/KundInnen.
  4. Bei Inhouse-Schulungen steht es den Kunden frei, selbst die jeweiligen Fortbildungspunkte bei der zuständigen Ärztekammer beantragen. Der Kunde trägt die dabei anfallenden Kosten der Ärztekammer. Für den Antrag erforderliche Unterlagen (z. B. Kursinhalte, Zertifikat, Qualifikationsnachweis des Dozenten) werden vom Anbieter zur Verfügung gestellt. Von Seiten des Anbieters werden dafür keine zusätzlichen Kosten erhoben.

§11 Haftungsausschuss

  1. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die während der Veranstaltung bzw. bei An- und Abreise zur Veranstaltung durch die Teilnehmenden verursacht werden.
  2. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, Kosten und Schadenersatzansprüche, die den Teilnehmenden während der Veranstaltung bzw. bei An- und Abreise zur Veranstaltung entstehen.
  3. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung bzw. Schadensersatz, sollte die Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. die Teilnahmebestätigung (Zertifikat) von dem Sponsor einer klinischen Prüfung, der Institution (z. B. Klinik, Arztpraxis) bzw. dem Arbeitgeber des Teilnehmenden nicht anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmende eine für ihn nicht passende Veranstaltung besucht hat und die Ethikkommission die Anerkennung aus diesem Grund verweigert. Der Anbieter empfiehlt den Teilnehmenden, sich vorab die Akzeptanz durch den Sponsor, die Institution oder den Arbeitgeber bzw. die jeweilige Ethikkommission bestätigen zu lassen.

§12 Inhouse-Schulungen

  1. Inhouse-Schulungen sind Fortbildungsveranstaltungen, die in den Räumlichkeiten des/der KundIn bzw. in von diesem bereitgestellten Räumen durchgeführt werden. Die dafür anfallenden Kosten und Verantwortlichkeiten trägt der Kunde.
  2. Bei Inhouse-Schulungen ist der/die KundIn dafür verantwortlich, dass die Veranstaltung vor Ort wie geplant stattfinden kann. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung eines geeigneten Schulungsraums für die vereinbarte Zeit. Die für die Veranstaltung benötigte Ausstattung wird dem Kunden rechtzeitig durch den Anbieter mitgeteilt. Dies sind z. B.: Beamer oder großer Flachbildschirm mit Anschlusskabel (VGA bzw. HDMI) bzw. kabelloser Bildübertragung
    Der/die KundIn ist für die fehlerfreie Funktion seiner Technik verantwortlich. Kann aufgrund einer nicht funktionierenden Technik bzw. aufgrund des Fehlens eines geeigneten Schulungsraums die Veranstaltung nicht wie geplant durchgeführt werden, besteht gegenüber dem Anbieter kein Anspruch auf Wiederholung bzw. Neu-Terminierung der Veranstaltung oder auf Minderung der Veranstaltungsgebühr.
    Der/die DozentIn bringt sein eigenes Notebook mit. Stellt der Kunde ein Notebook bzw. PC für die Präsentation zur Verfügung, nutzt der Dozent dieses mit Hilfe eines USB-Sticks.
  3. Der/die KundIn ist dafür verantwortlich, dass die gemeldeten Teilnehmende rechtzeitig zur Veranstaltung erscheinen und über Dauer, Umfang und Schulungsinhalte informiert sind.
  4. Falls der/die KundIn an speziellen, für seine Teilnehmenden angepassten, Schulungsinhalten interessiert ist, muss dies im Vorfeld der Veranstaltung mit dem Anbieter abgesprochen werden. Auf spezielle Inhalte, die durch die Teilnehmenden erst am Veranstaltungstag geäußert werden, kann u. U. nicht eingegangen werden.

§13 Webinare

  1. Live-Webinare werden über Webex (https://webex.com) oder ein anderes Webinar- bzw. Videokonferenzportal durchgeführt.
  2. Der Anbieter führt keine Webinar-Aufzeichnung ohne Einverständnis der Teilnehmenden durch. Die während des Webinars durchgeführten Umfragen werden vom System dokumentiert. Um die Kriterien der erfolgreichen Teilnahme (s. VII) zu überprüfen, werden während des Webinars die Login-Zeit und die Antworten auf die Lernerfolgskontrolle teilnehmerbezogen erfasst und zusammen mit dem Chatverlauf des Webinars gespeichert.
  3. Die Teilnehmenden tragen selbst dafür Sorge, dass ihrerseits die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung erfüllt sind. Das bedeutet insbesondere:
    1. Das Vorhandensein einer geeigneten Hardware:
      1. Notebook (Laptop), PC oder Tablet mit einer stabilen Internetverbindung (z. B. DSL mit mindestens 6000 kbit/s) über LAN/WLAN. Die Teilnahme am Smartphone wird nicht empfohlen
      2. Für die Tonübertragung genügen in der Regel die eingebauten Lautsprecher und das Mikrofon. Bei der Verwendung externer Lautsprecher wird ein Headset empfohlen.
      3. Die Verwendung einer Kamera ist optional.
    2. Das Vorhandensein einer geeigneten Software:
      1. Bei Webex: Verwendung eines Webex unterstützenden Webbrowsers (z.B. Internet Explorer, FirerFox)..
      2. Bei Teilnahme mit der Browserversion sollten Sie eine aktuelle Version Ihres Internet-Browser nutzen und vorab ein Kompatibilitätstest durchführen.
      3. Aktueller PDF-Reader zur Nutzung der elektronischen Schulungsunterlagen.
      4. Individuelles E-Mail-Postfach
    3. Zugriff auf die für das Webinar nötigen Schulungsunterlagen. Die Schulungsunterlagen werden nach der Schulungsveranstaltung per Email versendet.
    4. Erfahrung im Umgang mit Webinaren, Videokonferenzen, Webmeetings.
  1. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, dass sie sich rechtzeitig im Webinar-Portal (z. B. Zoom) anmelden und sich zu Webinar-Beginn im Webinar-Raum einloggen. Ein Vorabtest wird empfohlen. Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über die Datenverarbeitung durch den Anbieter der Seminarlösung (z.B. Zoom) vor Vertragsschluss informieren und das Vertragsverhältnis nur dann begründen, wenn sie mit dieser Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich des nicht auszuschließenden Datentransfers in die USA, einverstanden sind.
  2. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie dem Webinar während der gesamten Dauer konzentriert folgen und an der Lernerfolgskontrolle teilnehmen können.
  3. Sollten diese Voraussetzungen (§38ff) nicht erfüllt werden können, wird die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung empfohlen.
  4. Kommt es während des Webinars zu technischen Störungen oder Stromausfall auf Seiten des Anbieters bzw. des Webinarportals (z. B. Zoom), welche die Durchführung verhindern und sollte auch eine telefonische Teilnahme nicht möglich sein, kann das Webinar verschoben werden. Auf Wunsch können die Teilnehmenden in diesem Fall kostenfrei einen anderen Termin beim Anbieter wählen bzw. kostenfrei zurücktreten.

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Die Datenschutzerklärung können Sie hier nachlesen.